Abofallen - wie soll man sich verhalten?
In letzter Zeit häufen sich bei OnlineAbzocke.de die Leserzuschriften zum Thema Abofallen, wie z.B.
und viele weitere mehr.
Was sind Abofallen?
Bei der typischen Abofalle wird eine zumeist überall im Internet kostenlos erhältliche Leistung als Abo verkauft, oft unter verschleierung der tatsächlichen Kosten durch psychologische Tricks oder vollständiges Verschweigen.
Hat man sich erst einmal auf einer solchen Seite registriert, flattert bald die Rechnung ins Haus. Fast alle diese Angebote haben gemeinsam, dass ein oder gar zwei Jahresbeiträge im Voraus fällig werden.
Zahlt man nicht, wird man teils mit abstrusen bis illegalen Drohungen dazu motiviert, die Rechnung doch noch zu begleichen - leider knicken hier viele Opfer ein und bezahlen, statt sich zu wehren.
Verhaltensregeln bei der Abo-Abzocke
Wie sollten Sie sich verhalten? Dazu müssen Sie wissen, dass viele Menschen einfach aus Angst und Unwissenheit bezahlen - wenn Sie sich wehren, sind Sie für den Abzocker in der Regel nicht interessant und werden in Ruhe gelasen. Normalerweise ist die Sache nach einer Anfechtung erledigt, wir möchten hier trotzdem die weiteren Schritte vorstellen, damit Sie für eine eventuelle Auseinandersetzung mit dem Anbieter gerüstet sind.
Schritt Eins
Wenn Sie unbewusst in eine solche Abofalle getappt sind und eine Rechnung
erhalten haben, sollten Sie den geschlossenen Vertrag auf jeden Fall
wegen arglistiger Täuschung anfechten. Dies geht formlos, jedoch
sollten Sie für eine eventuelle Gerichtsverhandlung die Anfechtung per
Telefax oder Einschreiben/Rückschein an den Anbieter senden. Schreiben Sie,
dass Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, da Sie über die
Kosten der üblicherweise kostenlosen Leistung und den Abschluss eines Abos,
sowie über Ihr Widerrufsrecht nicht informiert wurden.
Gute Musterbriefe für Ihren Widerspruch hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
veröffentlicht:
Schritt Zwei
Nachdem Sie den Vertrag wirksam angefochten haben, können Sie alle weiteren Drohbriefe seitens des Anbieters ignorieren. WIr empfehlen die Briefe dennoch abzuheften. Reagieren müssen Sie erst, falls Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid zu der Sache erhalten.
Dem gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie möglichst sofort (spätestens innerhalb von zwei Wochen) widersprechen. Dazu reicht es den beigefügten Widerspruchs-Vordruck auszufüllen (Widerspruch der Gesamtforderung) und an das Mahngericht zurückzusenden. Schicken Sie ihren Widerspruch auf jeden Fall per Einschreiben/Rückschein und bewahren Sie den Beleg gut auf.
In der Regel hat sich spätestens jetzt die Sache erledigt, denn nun müsste der Anbieter gegen Sie klagen, was er angesichts des hohen Risikos nicht tun wird.
Schritt Drei
Nur für den höchst unwarscheinlichen Fall, dass doch gegen Sie geklagt wird, sollten Sie auf jeden Fall zu einem fachkundigen Anwalt gehen! Sie können sich vor Gericht zwar selbst vertreten, jedoch besteht dann die Gefahr, dass Sie rein durch Fristversäumnis oder Formfehler den Prozess verlieren - dann wird es richtig teuer. Nehmen Sie also einen Anwalt, dann haben Sie gute Chancen.
Keine Angst
Sollten Sie aufgrund des skizzierten Ablaufs Sorgen oder Ängste plagen, können wir Sie beruhigen - zu Schritt Drei ist es unseres Wissens bei den üblichen Abofallen noch nie gekommen, denn die Anbieter wissen ganz genau, dass sie am Rande der Legalität agieren und vermeiden eine Gerichtsverhandlung daher.
Ganz offen gesagt ist es für die Abzocker einfach lukrativer neue "Kunden" zu finden, die aus Angst oder Unwissenheit zahlen, als sich mit Ihnen vor Gericht zu streiten.
Geben Sie diese Information (oder gleich die Adresse OnlineAbzocke.de) an Ihre Freunde, Bekannte und Familienmitglieder weiter, denn wer informiert ist, fällt nicht so schnell auf diese üblen Abofallen herein!